Mit Volkswagen sind Sie auch in Zukunft gut unterwegs.

Die Marke Volkswagen startet ab April 2018 eine Diesel-Offensive für ihre Kunden in Deutschland. Die neue Deutschland Garantie
1 schafft zusätzliche Sicherheit für Käufer von Neu- und Jahreswagen mit Dieselaggregaten und hält sie auch im Falle von Fahrverboten mobil.
Jetzt Deutschland Garantie1 nutzen und mobil bleiben.
Sie haben nach dem 01.04.2018 einen neuen Volkswagen PKW mit EU6 Dieselmotor gekauft – und nun ist dieser von einem Fahrverbot betroffen? Erhalten Sie von uns, beim Kauf eines neuen Volkswagen, den DAT Zeitwert für Ihren Gebrauchten und dazu eine attraktive, modellabhängige Prämie von bis zu 10.000 €1.
Aktionsmodelle |
Inzahlungsnahme Prämie1 (brutto) |
up! |
2.000 Euro |
Polo, T-Roc |
3.000 Euro |
Tiguan, Tiguan Allspace |
4.000 Euro |
Golf, Golf Sportsvan, Golf Variant, Beetle, Beetle Cabriolet, Scirocco, Touran |
5.000 Euro |
Passat, Passat Variant, Arteon, Sharan |
8.000 Euro |
Touareg (bisheriges Modell) |
10.000 Euro |
FAQs zur Deutschland Garantie:
Welche Emissionsklasse hat Ihr Auto?
Die Information zur Emissionsklasse Ihres Autos können Sie den Fahrzeugpapieren entnehmen. Entweder finden Sie diese in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Nummer 14 oder im Fahrzeugschein in Feld 1.
Wie läuft die Aktion?
Die Abwicklung erfolgt über den Volkswagen Partner.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Deutschland Garantie1:
- Das, Ihr Fahrzeug betreffende, Einfahrverbot wird zum Zwecke der Luftreinhaltung durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts angeordnet und
- Ihr aktuelles Fahrzeug ist an mindestens einem Tag des laufenden Monats oder des letzten abgelaufenen Monats (Bestelldatum des Neufahrzeugs) von einem offiziellen Einfahrverbot zum Zwecke der Luftreinhaltung wie folgt betroffen:
Privatkunden
Das offizielle Einfahrverbot umfasst entweder
- Ihre amtlich gemeldete Wohnadresse (1. oder 2. Wohnsitz),
- die Adresse Ihres aktuellen Arbeitsplatzes,
- oder die amtlich gemeldete Wohnadresse von Verwandten in gerader Linie 1. Grades (Eltern-/Kind-Beziehung)
Gewerbekunden
Das offizielle Einfahrverbot liegt in einer Entfernung von maximal 50 km zum amtlich gemeldeten Firmensitz (gem. öffentlichem Routenplaner).